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Willkommen im Saarland!
Jugendtag
Der Landesjugendtag
Auszug aus der Satzung
Der Landesjugendtag ist das oberste Organ der DStG-Jugend-Saar. Er findet spätestens in jedem vierten Jahr statt. Die Landesjugendleitung hat Zeit, Ort und Tagesordnung für den Landesjugendtag zu bestimmen, sowie die eingegangenen Anträge mindestens zehn Tage vorher den Delegierten bekannt zu geben. Der Landesjugendtag setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Landesjugendausschusses und den von den Ortsverbänden ermittelten Vertretern.
Für je 5 Mitglieder der Ortsverbände der DStG-Jugend-Saar steht je ein Vertreter zu. Anträge zum Landesjugendtag können von der Landesjugendleitung und den Ortsverbänden gestellt werden. Sie sind spätestens fünf Wochen vor dem Landesjugendtag schriftlich einzubringen.
Für je 5 Mitglieder der Ortsverbände der DStG-Jugend-Saar steht je ein Vertreter zu. Anträge zum Landesjugendtag können von der Landesjugendleitung und den Ortsverbänden gestellt werden. Sie sind spätestens fünf Wochen vor dem Landesjugendtag schriftlich einzubringen.
Aufgaben des Landesjugendtages
- Die Behandlung aller Jugendfragen auf Landesebene sowie die Förderung des Erfahrungsaustausches
- Genehmigung der Niederschrift des letzten Landesjugendtages
- Entgegennahme des Geschäftsberichts und des Haushaltsberichts
- Entgegennahme des Berichts der Rechnungsprüfer
- Entlastung der Landesjugendleitung
- Wahl der Landesjugendleitung in getrennten Wahlgängen in geheimer Wahl.
- Wahl des beratenden Ausschusses per Akklamation
- Wahl von zwei Rechnungsprüfern und zwei Vertretern
- Beratung über die Anträge
Downloads
Anträge des Landesjugendtages vom 16.11.2006 (PDF, 250 KB)
Bilder zum Landesjugendtag vom 16.11.2006 (PDF, 602 KB)
Bilder zum Landesjugendtag vom 16.11.2006 (PDF, 602 KB)