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Willkommen im Saarland!
Deutsche Steuergewerkschaft Jugend (DStG)
Wir über uns
Selbstdartsellung der DStG Jugend
Ihre Organe auf Bundesebene sind: - Bundesjugendtag - Bundesjugendausschuss – Bundesjugendleitung. Die Bundesjugendleitung wird auf dem Bundesjugendtag von den Delegierten der Bezirke und Länder gewählt. Die Bundesjugendausschuss-Sitzungen werden zwischen den Bundesjugendtagen abgehalten.
Die Organe auf Landesebene sind: - Landesjugendtag - Landesjugendausschuss - Landesjugendleitung Die Landesjugendleitung wird auf dem Landesjugendtag von den Delegierten der Ortsverbänden gewählt. Die Landesjugendausschuss-Sitzungen werden zwischen den Landesjugendtagen abgehalten.
Die Organe auf Landesebene sind: - Landesjugendtag - Landesjugendausschuss - Landesjugendleitung Die Landesjugendleitung wird auf dem Landesjugendtag von den Delegierten der Ortsverbänden gewählt. Die Landesjugendausschuss-Sitzungen werden zwischen den Landesjugendtagen abgehalten.
Die Organe der DStG-Jugend sind:
- Landesjugendtag
- Landesjugendausschuss
- Landesjugendleitung
- der beratende Ausschuss (siehe LJA)
Der Landesjugendtag ist das oberste Organ der DStG- Jugend-Saar. Er findet spätestens in jedem vierten Jahr statt. Die Landesjugendleitung hat Zeit, Ort und Tagesordnung für den Landesjugendtag zu bestimmen, sowie die eingegangenen Anträge mindestens zehn Tage vorher den Delegierten bekannt zu geben. Der Landesjugendtag setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Landesjugendausschusses und den von den Ortsverbänden ermittelten Vertretern. Für je 5 Mitglieder der Ortsverbände der DStG-Jugend-Saar steht je ein Vertreter zu. Anträge zum Landesjugendtag können von der Landesjugendleitung und den Ortsverbänden gestellt werden. Sie sind spätestens fünf Wochen vor dem Landesjugendtag schriftlich einzubringen.
Aufgaben des Landesjugendtages:
Aufgaben des Landesjugendtages:
- Die Behandlung aller Jugendfragen auf Landesebene sowie die Förderung des Erfahrungsaustausches
- Genehmigung der Niederschrift des letzten Landesjugendtages
- Entgegennahme des Geschäftsberichts und des Haushaltsberichts
- Entgegennahme des Berichts der Rechnungsprüfer
- Entlastung der Landesjugendleitung
- Wahl der Landesjugendleitung in getrennten Wahlgängen in geheimer Wahl
- Wahl des beratenden Ausschusses per Akklamation
- Wahl von zwei Rechnungsprüfern und zwei Vertretern
- Beratung über die eingereichten Anträge, Entschließungen und Satzungsänderungsanträgen
Der Landesjugendausschuss (LJA) besteht aus:
- den Mitgliedern der Landesjugendleitung
- den Vorsitzenden bzw. Delegierten der DStG-Jugend-Ortsverbände
- den Mitgliedern des beratenden Ausschusses
Der Landesjugendausschuss tritt in einem Zeitraum von 6 Monaten mindestens zwei Mal halbtägig oder einmal ganztägig zusammen. Auf Verlangen von mindestens einem Drittel seiner Mitglieder ist eine außerordentliche Sitzung einzuberufen.
Aufgaben des Landesjugendausschuss
Aufgaben des Landesjugendausschuss
- Behandlung aller Angelegenheiten der Jugend- und Organisationsarbeit
- Behandlung der vorliegenden Anträge
- Behandlung des Verwendungsplanes
- Wahl der Vertreter für den Landesjugendtag der DStG-Jugend-Saar
Die Landesjugendleitung (LJL) besteht maximal aus:
- dem Landesjugendleiter als Vorsitzenden der DStG-Jugend-Saar und
- zwei gleichberechtigten Stellvertretern
- dem Schatzmeister
- dem Schriftführer
Zusätzlich können 2 Beisitzer durch den Landesjugendausschuss gewählt werden.
Aufgaben der Landesjugendleitung Die Landesjugendleitung führt die Beschlüsse des Landesjugendtages und des Landesjugendausschusses durch. Sie soll vierteljährlich mindestens einmal zusammentreten. Die laufenden Geschäfte werden von dem Landesjugendleiter wahrgenommen. Die Landesjugendleitung gibt sich eine Geschäftsordnung, die dem Landesjugendausschuss zur Kenntnis zu geben ist. Ein Mitglied der Landesjugendleitung vertritt die DStG-Jugend-Saar im Landeshauptvorstand, im Landesvorstand der Deutschen Steuergewerkschaft Landesverband Saar, dem Landesjugendausschuss der DBB-Jugend-Saar und dem Bundesjugendausschuss der DStG-Jugend. Die Landesjugendleitung hat der Deutschen Steuergewerkschaft Landesverband Saar regelmäßig über die Tätigkeit der DStG-Jugend-Saar zu berichten.
Aufgaben der Landesjugendleitung Die Landesjugendleitung führt die Beschlüsse des Landesjugendtages und des Landesjugendausschusses durch. Sie soll vierteljährlich mindestens einmal zusammentreten. Die laufenden Geschäfte werden von dem Landesjugendleiter wahrgenommen. Die Landesjugendleitung gibt sich eine Geschäftsordnung, die dem Landesjugendausschuss zur Kenntnis zu geben ist. Ein Mitglied der Landesjugendleitung vertritt die DStG-Jugend-Saar im Landeshauptvorstand, im Landesvorstand der Deutschen Steuergewerkschaft Landesverband Saar, dem Landesjugendausschuss der DBB-Jugend-Saar und dem Bundesjugendausschuss der DStG-Jugend. Die Landesjugendleitung hat der Deutschen Steuergewerkschaft Landesverband Saar regelmäßig über die Tätigkeit der DStG-Jugend-Saar zu berichten.
